Rechtliche Vorprüfung & persönliche Qualifikation

Persönliche Prüfung

Wir prüfen Ihre individuelle Ausgangslage, insbesondere frühere Fahrerlaubnisentscheidungen, vorhandene Eintragungen und eine mögliche Sperrfrist.

Sperrfrist

Das Verfahren kann grundsätzlich erst begonnen beziehungsweise abgeschlossen werden, wenn eine deutsche gerichtliche oder behördliche Sperrfrist abgelaufen ist.

Wohnsitzregel

Für den Erwerb ist ein ordentlicher Wohnsitz in Ungarn erforderlich. Maßgeblich ist grundsätzlich ein tatsächlicher Aufenthalt von mindestens 185 Tagen im Kalenderjahr.

Aufenthaltsnachweise

Für einen nachvollziehbaren Nachweis sammeln und dokumentieren wir gemeinsam mit Ihnen geeignete Belege für Ihren Aufenthalt und Ihre Bindung an den ungarischen Wohnsitz.

Ergebnis

Sie erhalten eine ehrliche Einschätzung, ob das Verfahren unter Ihren persönlichen Voraussetzungen rechtssicher durchgeführt werden kann.

Sie sind unsicher, ob Ihre Sperrfrist bereits abgelaufen ist oder ob Ihr Fall geeignet ist?

Voraussetzungen & Eignung

Die Vorbereitung und rechtliche Prüfung kann bereits erfolgen, während Ihre Sperrfrist noch läuft. Der eigentliche Führerscheinerwerb muss jedoch zeitlich genau auf das Ende der Sperrfrist abgestimmt werden.

Eine während einer noch laufenden deutschen Sperrfrist erteilte ausländische Fahrerlaubnis berechtigt grundsätzlich nicht automatisch zum Führen von Fahrzeugen in Deutschland. Deshalb prüfen wir vorab das verbindliche Ablaufdatum und Ihre persönliche Fahrerlaubnishistorie.

Wichtig: Die Sperrfrist wird durch das Verfahren in Ungarn weder verkürzt noch aufgehoben.

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Seite zur rechtlichen Vorprüfung sowie im § 28 der Fahrerlaubnis-Verordnung .

Nein. Die EU-Richtlinie verlangt einen „ordentlichen Wohnsitz“, was bedeutet, dass Sie dort gemeldet sein müssen und einen Lebensmittelpunkt nachweisen können. Sie müssen jedoch nicht permanent physisch anwesend sein. Wir erklären Ihnen im Erstgespräch genau, welche Präsenzzeiten für die Behördentermine und Prüfungen zwingend erforderlich sind.

Unser Modell in Ungarn ist der einzige seriöse Weg, den auch Fachportale wie 1a-direkt.net als rechtssicher anerkennen. Dr. Alexander Gering distanziert sich ausdrücklich von diesen 'Briefkasten-Modellen'. Wir arbeiten ausschließlich mit realen, behördlich gemeldeten Wohnsitzen und einer lückenlosen Dokumentation, die jeder polizeilichen oder gerichtlichen Überprüfung in Deutschland standhält. Bei uns kaufen Sie keinen Plastikkarte, sondern Ihre dauerhafte Mobilität.

Wir unterstützen Sie dabei, Ihren tatsächlichen Aufenthalt in Ungarn geordnet und nachvollziehbar zu dokumentieren. Welche Nachweise geeignet sind, hängt von Ihrer persönlichen Situation und dem tatsächlichen Ablauf ab.

Dazu können beispielsweise folgende Unterlagen gehören:

  • Miet- und Wohnunterlagen
  • behördliche Dokumente und Registrierungsunterlagen
  • Konto- und Zahlungsbelege
  • Einkaufs- und Tankbelege
  • Fahrt- und Reiseunterlagen
  • weitere Belege mit erkennbarem Bezug zu Ihrem Aufenthalt

Entscheidend ist nicht die bloße Anzahl der Belege, sondern eine glaubwürdige Dokumentation des tatsächlichen Aufenthalts.

Wir erklären Ihnen während des Ablaufs, welche Unterlagen sinnvoll sind und wie diese geordnet aufbewahrt werden sollten. Mehr dazu erfahren Sie auf unserer Ablaufseite .

Ergibt die Vorprüfung, dass wesentliche Voraussetzungen derzeit nicht erfüllt sind, beginnen wir das eigentliche Verfahren nicht unvorbereitet.

Sie erhalten eine ehrliche Einschätzung, welche Hindernisse bestehen und ob diese möglicherweise zu einem späteren Zeitpunkt beseitigt werden können. Das kann beispielsweise eine noch laufende Sperrfrist, eine ungeklärte Fahrerlaubnisentscheidung oder eine andere rechtliche Besonderheit sein.

Unser Ziel ist, dass Sie nicht unnötig Zeit und Geld in ein Verfahren investieren, das unter den aktuellen Voraussetzungen nicht sinnvoll durchgeführt werden kann.

Ihre persönliche Situation können Sie über unsere unverbindliche Ersteinschätzung prüfen lassen.

Ein fester Arbeitsplatz in Ungarn ist nicht in jedem Fall zwingend erforderlich. Für den ordentlichen Wohnsitz werden die persönlichen und beruflichen Bindungen sowie die tatsächlichen Lebensumstände betrachtet.

Bestehen keine beruflichen Bindungen in Ungarn, kommt es besonders darauf an, dass Ihre persönlichen Bindungen und Ihr tatsächlicher Aufenthalt eine enge und nachvollziehbare Beziehung zum ungarischen Wohnort erkennen lassen.

Deshalb betrachten wir Ihre Situation individuell und erklären Ihnen, welche Voraussetzungen und Nachweise in Ihrem Fall relevant sind.

Eine pauschale Lösung gibt es nicht – entscheidend ist immer die tatsächliche und belegbare Wohnsitzsituation.

Die deutsche Definition des ordentlichen Wohnsitzes finden Sie ergänzend in § 7 der Fahrerlaubnis-Verordnung .

Für die Anmeldung und die späteren Behördenschritte benötigen Sie grundsätzlich ein gültiges Identitätsdokument. Ein abgelaufener Personalausweis sollte daher nicht als verlässliche Grundlage für das Verfahren eingeplant werden.

Je nach Verfahrensschritt können außerdem weitere Unterlagen benötigt werden. Vor dem Start erhalten Sie von uns eine persönliche und übersichtliche Unterlagenliste.

Prüfen Sie deshalb frühzeitig die Gültigkeit Ihres Personalausweises oder Reisepasses, damit keine unnötigen Verzögerungen entstehen.

Bei Unsicherheiten können Sie uns vorab über die Kontaktseite eine Anfrage senden.

Das lässt sich nicht pauschal beantworten. Entscheidend sind unter anderem die Art der früheren Verkehrsverstöße, bestehende gerichtliche oder behördliche Entscheidungen, eingetragene Sperrfristen und Ihre persönliche Fahrerlaubnishistorie.

Ein in einem anderen EU-Mitgliedstaat erworbener Führerschein hebt frühere deutsche Entscheidungen nicht automatisch auf. Deshalb ist gerade bei schweren oder wiederholten Verkehrsverstößen eine sorgfältige rechtliche Vorprüfung erforderlich.

Erst nach Prüfung Ihrer Unterlagen können wir einschätzen, ob und zu welchem Zeitpunkt das Verfahren in Ihrem Fall sinnvoll möglich ist.

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Seite Rechtliche Vorprüfung und im § 28 der Fahrerlaubnis-Verordnung .