Rechtliche Vorprüfung & Qualifikation

Bevor wir mit dem eigentlichen Verfahren in Ungarn beginnen, führen wir eine verbindliche Aktenanalyse durch. Unser Ziel ist es, sicherzustellen, dass Ihr neuer Führerschein nicht nur ausgestellt wird, sondern in Deutschland lebenslang unanfechtbar bleibt. Wir prüfen Sperrfristen, MPU-Einträge und Ihre persönlichen Voraussetzungen nach strengsten EU-Richtlinien.

Was ist inklusive?

Für wen ist dieses Verfahren?:

Status

Rechtliche Prüfung

Wartezeit

185 Tage (Gesetz)

Ziel

EU-Fahrerlaubnis

Rechtsschutz

Inklusive

Sperrfrist abgelaufen

185 Tage Wohnsitz

Gültiger Ausweis

Sie sind unsicher, ob Ihre Sperrfrist bereits abgelaufen ist oder ob Ihr Fall geeignet ist?

Voraussetzungen & Eignung

Ja, das ist oft sogar sinnvoll. Wir können die Aktenanalyse und die Vorbereitungen in Ungarn bereits bis zu 3 Monate vor Ablauf Ihrer deutschen Sperrfrist einleiten. So verlieren Sie keine Zeit und können am ersten Tag nach Ablauf der Frist sofort voll durchstarten.

 

Nein. Die EU-Richtlinie verlangt einen „ordentlichen Wohnsitz“, was bedeutet, dass Sie dort gemeldet sein müssen und einen Lebensmittelpunkt nachweisen können. Sie müssen jedoch nicht permanent physisch anwesend sein. Wir erklären Ihnen im Erstgespräch genau, welche Präsenzzeiten für die Behördentermine und Prüfungen zwingend erforderlich sind.

Unser Modell in Ungarn ist der einzige seriöse Weg, den auch Fachportale wie 1a-direkt.net als rechtssicher anerkennen. Dr. Alexander Gering distanziert sich ausdrücklich von diesen 'Briefkasten-Modellen'. Wir arbeiten ausschließlich mit realen, behördlich gemeldeten Wohnsitzen und einer lückenlosen Dokumentation, die jeder polizeilichen oder gerichtlichen Überprüfung in Deutschland standhält. Bei uns kaufen Sie keinen Plastikkarte, sondern Ihre dauerhafte Mobilität.

Transparenz ist unsere oberste Priorität. Sollte die Prüfung Ihrer Flensburger Akte ergeben, dass ein rechtssicheres Verfahren aktuell nicht erfolgversprechend ist (z. B. wegen einer noch zu langen Sperrfrist), sagen wir Ihnen das ehrlich und direkt. Wir übernehmen nur Mandate, die wir auch zum Erfolg führen können.

 

Nein. Für die Anmeldung des Wohnsitzes (Lakcímkártya) ist kein Arbeitsverhältnis in Ungarn erforderlich. Wir organisieren die behördliche Meldung und die notwendigen Nachweise so, dass sie den Anforderungen der ungarischen Meldebehörden und der EU-Gesetzgebung voll entsprechen.

Leider nein. Für alle behördlichen Schritte in Ungarn ist ein gültiger Personalausweis oder Reisepass zwingende Voraussetzung. Sollte Ihr Dokument abgelaufen sein, beantragen Sie bitte rechtzeitig ein neues oder einen vorläufigen Ausweis, damit wir die Anmeldung verzugslos durchführen können.

Ja, grundsätzlich schon. Da in Ungarn keine MPU-Pflicht existiert, spielt die Schwere der deutschen Delikte für die Erteilung der ungarischen Fahrerlaubnis keine Rolle. Entscheidend ist allein, dass Ihre deutsche Sperrfrist abgelaufen ist und zum Zeitpunkt der Erteilung keine neue Sperre verhängt wurde.